AGB´s2. Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten:
* die Leistungsbeschreibung des Auftraggeber

* das Angebot des Auftragnehmers


3. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
 Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, welche der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, werden Stornogebühren in Rechnung gestellt, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von bis zu

14 Tagen vor dem geplanten Event-Termin,

50 % der Auftragssumme.Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 7 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.


4. Absagen aufgrund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren


5. Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine Dienstleistung ein einmaliges Honorar, zuzüglich Materialkosten 
Die Vergütung ist nach erbrachter Dienstleistung und Rechnungserhalt, binnen 7 Tage fällig

6. Haftung
(1) Der Auftragnehmer bietet ein Unterhaltungsprogramm Erwachsene und Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.(2) Der Auftraggeber weist die Eltern/ Erziehungsberechtigten in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm des Auftragnehmers um ein Unterhaltungsangebot handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder.(3)

Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.